Mit Urteil vom 22. Januar 2002 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Frage entschieden, ob die italienische Unfallversicherungsanstalt INAIL ein „Unternehmen“ im Sinne des europäischen Wettbewerbsrecht ist und diese wie folgt verneint:
Eine Einrichtung, die wie das Istituto nazionale per l’assicurazione contro gli infortuni sul lavoro (INAIL) durch Gesetz mit der Verwaltung eines Systems der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten betraut ist, fällt nicht unter den Begriff des Unternehmens im Sinne der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG und 82 EG).
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