Die Holz-Berufsgenossenschaft hat eine Unfallverhütungsvorschrift für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Betriebe erarbeitet, die sich auch bei der „Regelbetreuung“ ausschließlich an den im Betrieb vorhandenen Gefährdungen und Belastungen orientiert. (Mindest-)Einsatzzeiten für die Betreuung sind nicht vorgesehen. Darüber hinaus können nach dieser Unfallverhütungsvorschrift Betriebe bis 50 Beschäftigte auch die „Alternative Betreuung“ wählen.
Zu dieser neuen Betreuungsform fehlen Erfahrungen, weshalb die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) der Holz-Berufsgenossenschaft insoweit befristet bis 31.03.2009 genehmigt wurde. Erste Ergebnisse der Evaluation werden in diesem Aufsatz vorgestellt.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Betriebliche Prävention" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.