Für die Reinigung ihres Klassenzimmers von Klebstoffresten, Schmierereien u. ä. am Ende des Schuljahres verwendeten die Schüler einen 20 l-Blechkanister mit Lösemittel (Ethanol bzw. Spiritus für Matrizendrucker), der als leichtentzündlich gekennzeichnet war. Die Entnahme des Lösemittels durch die Schüler erfolgte durch vorsichtiges Kippen des in einem Regal stehenden Kanisters nach vorne, so dass Lösemittel auf die für die Reinigung verwendeten Papiertücher tropfte. Am 23. Juni 1997 kam es unter Bildung einer Stichflamme zur Entzündung verschütteten Ethanols und in der Folge auch zum Bersten des Behälters. In der Folge des Unfalls verstarb eine Schülerin und acht weitere Schülerinnen und Schüler wurden zum Teil schwerstverletzt. Zudem entstand infolge des Brandgeschehens erheblicher Sachschaden. Dieser Aufsatz stellt das Strafurteil gegen den verantwortlichen Lehrer vor und diskutiert die relevanten, aber im Urteil nicht benannten Anforderungen des Gefahrstoffrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-08 |
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