Die Nutzung von Firmenfahrzeugen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hat in den letzten Jahren weiter deutlich zugenommen. Heute verbringen viele Mitarbeiter einen nicht unerheblichen Teil des Tages damit, hinter dem Steuer eines Fahrzeuges zu sitzen und im Auftrage ihres Arbeitgebers unterwegs zu sein. Alle Fahrzeuge, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt und von den Mitarbeitern dienstlich gefahren werden, gelten laut Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel. Der Unternehmer stellt dem Arbeitnehmer ggf. auch durch Dritte (Mietwagenanbieter) diese Fahrzeuge zur Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung. Ich möchte Ihnen den Stellenwert dieses Themas mit Hilfe des Artikels stärker ins Gedächtnis rufen. Sie als Unternehmer und Führungskräfte sollten die Chance nutzen, im eigenen Betrieb für mehr Verkehrssicherheit zu werben und den Mitarbeitern die Wichtigkeit von betrieblicher Verkehrssicherheit verdeutlichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-03 |
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