Damit sich Beschäftigte bei unmittelbar drohender Gefahr z. B. durch einen Brand, bei Gefahrstoffaustritt oder anderen Gefahren selbstständig in Sicherheit bringen können, müssen Arbeitsstätten nach Art und Nutzung, Größe und Abmessungen sowie den bestehenden Gefahren mit ausreichenden Fluchtwegen ausgestattet sein. Hierzu zählt auch eine eindeutige Sicherheitskennzeichnung von Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie ein Fluchtleitsystem, welches den Verlauf des Fluchtweges eindeutig kennzeichnet.
Einschränkungen der Wahrnehmung und/oder Mobilität oder der körperlichen Leistungsfähigkeit können dazu führen, dass Personen Notlagen nicht erkennen, Fluchtwege nicht finden, deren Verlauf nicht folgen oder das Gebäude nicht selbstständig verlassen können. Um dieses sicher zu gewährleisten, werden besondere Anforderungen an Arbeitsstätten gestellt, in denen Beschäftigte mit Behinderungen tätig sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-30 |
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