Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie erstens mit Rädern auf Flur laufen, zweitens frei lenkbar zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet sind und drittens zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind – so die Definition der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“.
Diese Definition „zur innerbetrieblichen Verwendung“ legt schon den Schluss nahe, dass es bezüglich des Einsatzes in öffentlichen Verkehrsräumen Besonderheiten geben muss oder diese Fahrzeuge ggf. gar nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen haben oder wenn doch, nur bestimmte Flurförderzeuge?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-31 |
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