Berufsgenossenschaftliche Forschung zielt auf praxisrelevante Erkenntnisse und wird nach ökonomischen Grundsätzen durchgeführt. Sie kommt immer dann zum Zuge, wenn Probleme und Anforderungen in der berufsgenossenschaftlichen Arbeit nur mit wissenschaftlicher Methodik gelöst werden können. Denn auch die Forschungsaktivitäten sind dem gesetzlichen Auftrag geschuldet, „mit allen geeigneten Mitteln“ Gesundheitsrisiken, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten oder Folgewirkungen solcher Gefährdungen durch umfassende Rehabilitation zu minimieren. Die Berufsgenossenschaften bedienen sich für die Forschung nicht nur der gemeinsam getragenen, über den Hauptverband finanzierten Einrichtungen, sondern kooperieren auch mit anderen wissenschaftlichen Instituten und Firmen. Diese Kooperationsaktivitäten werden hier vorgestellt.
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