Mehrere Entscheidungen des französischen Kassationsgerichtshofs aus dem Jahr 2002 haben die zivilrechtliche Haftung der Arbeitgeber signifikant für den Fall ausgeweitet, dass ihre Arbeitnehmer sich eine Berufskrankheit zuziehen bzw. einen Arbeitsunfall erleiden. Die ordnungspolitischen Folgen für die sich ohnehin verschärfter Kritik ausgesetzte französische gesetzliche Unfallversicherung, ebenso wie für kommerzielle Haftpflichtversicherer sind noch nicht abschließend zu bestimmen, aber der Ruf nach dem Gesetzgeber ist bereits laut. Das französische Beispiel beleuchtet die zentrale Bedeutung der Ablösung der Unternehmerhaftung auch für die deutsche Unfallversicherung.
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