„Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare!“ – dieses geflügelte Wort kommt jedem in den Sinn, der als mittelständischer Unternehmer oder als Arbeitgeber für Sozialversicherungen Meldungen erstellen und Berichtspflichten erfüllen muss bzw. Statistiken zu erstellen hat, bei denen sich schon nach den ersten Zeilen die Frage nach dem Sinn ebenso stellt sowie danach, wer das alles eigentlich liest und letztlich sinnvoll verwertet. Kurzum: Entbürokratisierung und Deregulierung sind ein Dauerthema. Mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 (BGBl. Nr. 323 vom 29.10.2024), das auch im weiten Feld der betrieblichen Prävention Wirkungen zeitigt, will der Gesetzgeber neue Antworten auf eine stets gleiche Problematik geben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.05.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-06-02 |
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