Die Bedeutung der psychischen Gesundheit von Beschäftigten hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt und ist immer weiter in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses geruckt. Untersuchungen der Krankenkassen zeigen, dass nach Muskel-Skelett-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen psychische Erkrankungen die dritthäufigste Ursache für Fehlzeiten am Arbeitsplatz sind. Insbesondere in Berufen, die einen hohen Grad an sozialer Interaktion erfordern, ist das Ausmaß der psychischen Erschöpfung bemerkenswert hoher als in anderen Berufsfeldern. Dies ist besonders in den Pflegeberufen zu beobachten, gefolgt von Erziehern, Lehrerinnen, Polizeibeamten und Beschäftigten im Bereich der Sozialen Arbeit. Um auf diese besorgniserregende Entwicklung zu reagieren, hat der Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen und das Arbeitsschutzgesetz (kurz: ArbSchG) entsprechend angepasst. Durch die Anpassungen im Gesetz sollen Arbeitgeber starker dazu angehalten werden, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Somit ruckt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPB) als ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes in den Vordergrund.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: