Der Handel mit Gebrauchtmaschinen nimmt an Bedeutung im Binnenmarkt immer mehr zu. Unter dem heutigen Kostendruck sind Unternehmen zum einen darauf aus, Maschinen, die sie nicht mehr benötigen, zu verkaufen. Zum anderen stellen sich Unternehmen die Frage, ob es wirklich eine neue Maschine sein muss. Häufi g genügt eine Gebrauchtmaschine den Anforderungen.
Neben technischen Fragestellungen ist die häufigste Frage, welche rechtlichen Vorgaben beim Inverkehrbringen zu beachten sind und welche Verantwortung übernommen wird. Müssen etwa die gleichen Anforderungen erfüllt werden wie bei neuen Maschinen? Muss z. B. ein CE-Zeichen angebracht werden usw.? Den Betreiber von Maschinen wird interessieren, mit welcher Situation am Markt zu rechnen ist und welche Konsequenzen sich ggf. für ihn als Arbeitgeber ergeben.
Natürlich muss es nicht immer gleich etwas Neues sein. Warum gleich das Alte verschrotten? Der Staat verlangt dies auf jeden Fall nicht. Eine – neue – CE-Kennzeichnung ist dabei in aller Regel nicht erforderlich, um dies vorweg zu nehmen.
Dieser Beitrag soll die Situation beim Gebrauchtmaschinenhandel ausgehend von der Rechtssituation und praktischen Fällen darstellen.
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