„Kann man die alte Maschine oder Maschinenanlage so verändern, dass sie wieder passt? Ist sie dann noch sicher? Technisch geht das oft – aber die rechtlichen Hürden und der Bürokratismus! Wie ist das mit der CE-Kennzeichnung? Was muss man bzw. was darf man eigentlich tun? Ist es nicht einfacher, etwas Neues zu beschaffen?“ So oder ähnlich stellen sich die Fragen, wenn es darum geht, Maschinen für den gewünschten Zweck auszusuchen. Keineswegs muss es immer etwas Neues sein. Warum gleich das Alte aussondern? Auch der Staat verlangt dies nicht. Die einschlägigen Vorschriften sollen nur sicherstellen, dass die Maschine oder Maschinenanlage sicher betrieben werden kann. Der vermeintliche Bürokratismus wird dabei oft – vielfach aus Unkenntnis – übertrieben dargestellt. Dieser Beitrag stellt die Situation der Gebrauchtmaschinen in unserem sicherheitstechnischen Rechtssystem dar.
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