Abstürze stehen bei den Unfällen mit tödlichen Verletzungsfolgen nach den Verkehrsunfällen an zweiter Stelle der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Aus z. T. großen Absturzhöhen treffen die abstürzenden Personen dabei auf den festen Untergrund, auf bauliche oder technische Einrichtungen auf – umfangreiche Verletzungsfolgen sind vorprogrammiert. Da bereits bei geringen Absturzhöhen mit eklatanten Verletzungsfolgen zu rechnen ist, definiert eine Reihe staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Regelwerke eine Absturzhöhe von 2 m gewissermaßen als „Auslösewert“ für einzusetzende Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-06 |
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