Alle Asbestentfernungen sind gemäß der TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten 4.1 (1) durch eine Gefährdungsermittlung zu bewerten. Anschließend sind die Tätigkeiten, deren Gefährdungen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen gemäß der TRGS 519 4.1 (2) zu dokumentieren. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung entsteht der Arbeitsplan, in dem unter anderem die Herstellung und Einrichtung des Schwarzbereiches sowie die dafür erforderliche persönliche Schutzausrüstung beschrieben sein muss.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-04 |
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