Nicht erst seitdem im Jahr 2013 die nicht abschließende Aufzählung von Quellen für Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit in § 5 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dahingehend ergänzt worden ist, dass im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch psychische Belastungen einzubeziehen sind, wurde zu den betrieblichen Auswirkungen dieser rechtlichen Klarstellung vielfältig diskutiert und veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag stellt die im Rahmen der aktuellen Diskussion thematisierten Aspekte dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-03 |
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