Zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz gehört explizit auch die Risikoanalyse für psychische Gefährdungen, die mit körperlichen Belastungen oft Hand in Hand gehen. Umfragen, Workshops und Vor-Ort-Interviews sind die drei Tools, die eine umfangreiche Evaluation ermöglichen. Wichtig ist dabei eine gründliche Vorbereitung: Die Beschäftigten müssen abgeholt und ihre Ängste ernstgenommen werden, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten.
Bereits 2013 hat der Gesetzgeber in der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes klargestellt, dass zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz auch der Bereich psychischer Gefährdungen gehört. Seit 1996 ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht in deutschen Unternehmen, gedacht war dabei schon damals an eine ganzheitliche Betrachtung mitsamt psychischer Gefährdungsaspekte, nur nicht explizit ausformuliert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-04 |
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