Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, fallweise Maßnahmen festzulegen und diese umzusetzen. Die Ergebnisse sind in der „Gefährdungsbeurteilung“ zu dokumentieren. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Vor allem die Unfallversicherungsträger aber auch die Innungen und Handwerkskammern unterstützen den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die er mit kundiger Unterstützung selbst anzufertigen hat. Unter dem Link www.gefaehrdungsbeurteilung.de findet sich ein Portal, um sich Handlungshilfen zu holen, wie man eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
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