Gefahrstoffe, vor allem, wenn sie brennbar oder brandfördernd sind, stellen in Räumen, in denen gearbeitet wird, für die dort Beschäftigten ein Risiko dar; Unfälle haben das leider bewiesen (siehe Fälle 1, 2 und 3). Deshalb hat der Staat aus gutem Grund die gleichzeitige Anwesenheit von Beschäftigten einerseits und Gefahrstoffen andererseits in Arbeitsräumen reguliert. Der folgende Beitrag stellt die Einzelheiten vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-08 |
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