Gefahrstoffe, vor allem, wenn sie brennbar oder brandfördernd sind, stellen in Räumen, in denen gearbeitet wird, für die dort Beschäftigten ein Risiko dar; Unfälle haben das leider bewiesen (siehe Fälle 1, 2 und 3). Deshalb hat der Staat aus gutem Grund die gleichzeitige Anwesenheit von Beschäftigten einerseits und Gefahrstoffen andererseits in Arbeitsräumen reguliert. Der folgende Beitrag stellt die Einzelheiten vor.
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