Stagnierende Wirtschaftszahlen, eingebettet in globale politische Umwälzungen, führen vermehrt zu der Überlegung, eine Vielzahl von als lähmend empfundenen Prozessen abzuschaffen und agile Formen erwerbsausgerichteter Arbeit zu schaffen. Die forcierten Planungen zur „Entbürokratisierung“ machen allerdings auch vor dem Arbeitsschutzrecht nicht halt. Diesbezüglich wurden auch erste Anpassungswünsche publik. Nachfolgender Beitrag erläutert diese Planungen und unternimmt den Versuch, diese sowohl rechtlich (auch vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben) als auch in Bezug auf ihre Wirksamkeit einzuordnen.
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