Unter der formellen Überschrift „Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft“ hat die Bundesregierung am 5. Juli 2023 ein Rechtssetzungsverfahren auf den Weg gebracht, das seinen Ursprung in einer seit mehreren Jahrzehnten schon bestehenden Übereinkunft hat. Das zugrunde liegende ILO–Übereinkommen Nr. 184 ist das erste internationale Instrument seiner Art, das umfassende Mindeststandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft festlegt. Die bevorstehende Neuerung gibt Gelegenheit, sich einmal mit dem Stand von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der „Grünen Branche“ zu beschäftigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-06 |
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