Die Wiedervereinigung Deutschlands: ein überraschendes Geschehen, im Ergebnis wie im Vorankommen. Zunächst die Erwartung auf ein Nahekommen in Zweistaatlichkeit. Dann der eine Staat. So im Gesamten, so in der Unfallversicherung. Zunächst die bescheidene Erwartung, dass bei verbleibender Zweistaatlichkeit aufgrund des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in der DDR eine gegliederte Sozialversicherung mit einer selbständigen Unfallversicherung eingeführt und das Recht der Unfallversicherung der DDR einem Wandel durch Annäherung unterliegen würde. Hier wären die Unfallversicherungsträger der BRD und ihre Verbände gefordert gewesen, den Aufbau dieser Unfallversicherung der DDR und ihres oder ihrer Träger zu unterstützen.
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