In NRW hat der Personalrat das Recht zur Mitbestimmung bei „Maßnahmen vorbereitender Art zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen“. Solche mitbestimmungspflichtigen Vorbereitungsentscheidungen sind nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 2021 zur Betreuung gemäß ASiG im Schulbereich auch die grundlegende Systementscheidung zur Pflichterfüllung durch einen überbetrieblichen Dienst und die Festlegung der Anforderungen an dessen Fachkunde, Ausstattung und Arbeitsweise in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.02.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
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