Die Politik will für mehr Gesundheit im Betrieb sorgen und setzt mit dem Präventionsgesetz auch auf eine intensivere Zusammenarbeit von Rentenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung. Die Betriebsärzte müssen sich darauf einrichten, verstärkt als Prozesssteuerer, Vermittler und Berater gefordert zu werden. Für Dr. Agnes Evenschor-Ascheid liegen die Chancen des Präventionsgesetzes auf der Hand. „Das Gesetz wird die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und den Stellenwert der Betrieblichen Gesundheitsförderung erhöhen“, erhofft die Arbeitsmedizinerin vom Medizinischen Zentrum der StädteRegion Aachen. Das Gesetz sei zudem eine Chance für die Betriebsärzte, die Betriebliche Gesundheitsförderung in den Unternehmen im Rahmen der Primärprävention nochmals zu intensivieren. „Wir müssen Mitarbeiter und Arbeitgeber davon überzeugen, dass frühzeitige präventive Angebote und Maßnahmen besser sind als lange Arbeitsunfähigkeitszeiten“, sagt Evenschor-Ascheid.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-07 |
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