Wer beruflich ins Ausland reist, tut gut daran, Einiges zu berücksichtigen: Nicht nur die persönliche Reiseapotheke sollte gefüllt sein, sondern auch die reisemedizinische Beratung sowie die arbeitsmedizinischen Vorsorgen und die Gefährdungsbeurteilungen müssen auf dem aktuellen Stand sein. Darüber hinaus gilt es, die Reisesicherheit und Reisewarnungen zu beachten und sein Verhalten an die örtlichen Begebenheiten anzupassen. Viele Aspekte sind Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht. Allerdings trägt auch jeder Mitarbeitende eine Mitwirkungspflicht und es sollte von Interesse eines jeden Einzelnen sein, sich und seine Gesundheit bestmöglich zu schützen. Das persönliche Präventionsverhalten kann durch Aufklärung gefördert werden. Die Umsetzung hängt jedoch zum Teil von den Mitarbeitenden selbst ab. Beispielsweise sollte für einige Reiseziele im Rahmen der reisemedizinischen Beratung ausdrücklich auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene hingewiesen werden. Ob die betroffenen Mitarbeitenden diesen Empfehlungen nachkommen, obliegt ihnen. Der Arbeitgeber hingegen sollte zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass die Unterbringung und die Verpflegung einen gewissen Standard haben und somit die Gesunderhaltung unterstützen statt hindern. Vorsorgen und Untersuchungen sind ebenfalls Teil der Fürsorgepflicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-02 |
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