Nanopartikel sind granuläre, alveolengängige Stäube in der Größenspanne 1 bis 100 nm, für die prinzipiell die Einhaltung des allgemeinen Staubgrenzwertes zu fordern ist. Allerdings macht dessen Anwendung hier keinen Sinn, da Nanopartikel nur einen sehr kleinen Ausschnitt möglicher Stäube darstellen. Daher werden zurzeit separate Beurteilungswerte für Nanopartikel diskutiert, die als Kriterium für die Güte von Arbeitsschutzmaßnahmen herangezogen werden könnten. Aber können sie dies auch leisten?
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