Der Arbeitsschutz ist nicht nur Teil des öffentlichen Rechts, das von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften angewendet wird. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist auch wesentlicher Bestandteil der arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hieran hat das Bundesarbeitsgericht mit einer in diesem Zusammenhang kaum beachteten Entscheidung erinnert und kommt zu Ergebnissen, die vielleicht überraschen und daher Anlass sind, die arbeitsrechtliche Vertragslage etwas näher zu beleuchten: Eine Gesundheitsschädigung während der Arbeit kann zur Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers führen; bei Nichtbeachtung einer Unterweisungspflicht über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers ausgesetzt sein.
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