Der Arbeitsschutz ist nicht nur Teil des öffentlichen Rechts, das von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften angewendet wird. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist auch wesentlicher Bestandteil der arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hieran hat das Bundesarbeitsgericht mit einer in diesem Zusammenhang kaum beachteten Entscheidung erinnert und kommt zu Ergebnissen, die vielleicht überraschen und daher Anlass sind, die arbeitsrechtliche Vertragslage etwas näher zu beleuchten: Eine Gesundheitsschädigung während der Arbeit kann zur Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers führen; bei Nichtbeachtung einer Unterweisungspflicht über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers ausgesetzt sein.
Seiten 165 - 169
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: