Sach-, Personen- und Vermögensschäden lassen sich im menschlichen Zusammenleben nicht vermeiden, lediglich ihre Ursachen lassen sich reduzieren. So kann es auch im bestehenden Arbeitsverhältnis zu Schadensfällen kommen. Das deutsche Recht enthält im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfassende Regelungen zur Restitution und Kompensation entstandener Schadensfälle. Grundsätzlich umfasst dies auch Schäden, welche ein Arbeitgeber dem Beschäftigten oder auch umgekehrt der Beschäftigte seinem Arbeitgeber vorsätzlich oder versehentlich zufügt. Resultierend aus der Rechtsprechung und aus dem bestehenden sozialstaatlichen Versorgungssystem ergeben sich jedoch im Arbeitsverhältnis diesbezüglich Besonderheiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-22 |
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