Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland ca. bis zu zwei Millionen Arbeitsunfälle. Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten, sondern ebenso stehen die Wege des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser retour unter Versicherungsschutz. Obwohl bei diesen Unfällen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Kollektiv der Arbeitgeber haftet, können je nach Einzelfall zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend gemacht werden.
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