Laserpointer werden heute oftmals anstelle eines Zeigestockes beim Projizieren von Bildern oder Informationen auf eine Projektwand, z. B. bei Schulungsveranstaltungen eingesetzt. Es handelt sich hierbei um technische Arbeitsmittel, sofern diese im gewerblichen oder schulischen Bereich verwendet werden. Laserpointer werden allerdings zunehmend auch im privaten Bereich genutzt. Sie unterliegen beim Verkauf dem Gerätesicherheitsgesetz (einschließlich der Kennzeichnung) und beim Betrieb der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (VBG 93).
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