IKT in der Betriebsmedizin: Zwischen Innovation und Verantwortung
Im Gespräch mit Susanne H. Liebe, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Präsidentin des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
Unternehmerinnen und Unternehmer sind unabhängig von Größe oder Branche für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Bei dieser Aufgabe werden sie fachkundig von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt. Grundlage hierfür ist die aktualisierte DGUV Vorschrift 2, die das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) konkretisiert. Sie definiert die Pflichten der Unternehmerinnen und Unternehmer hinsichtlich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Dabei legt sie sowohl die erforderliche Fachkunde von Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit als auch deren Aufgaben im Betrieb fest.
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