Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein sind sich uneins bei Kündigungen wegen Vortäuschung der Impfunfähigkeit. Berechtigt die Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen ärztlichen „Bescheinigung über eine vorläufige Impfunfähigkeit“ durch einen Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses? Diese Frage beantworten sowohl die Ausgangsinstanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein als auch die Kammern des LAG unterschiedlich.
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