Bei einer Vielzahl von Tätigkeiten mit entsprechender Infektionsgefährdung muss der Arbeitgeber für seine Beschäftigten entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen veranlassen, anbieten bzw. ermöglichen. Die grundlegenden ärztlichen Vorsorgemaßnahmen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen enthalten diese Regelungen auch einen Anspruch des Beschäftigten, dass ihm bestimmte Impfungen angeboten werden müssen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.10.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-3308 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-10-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
