Bei einer Vielzahl von Tätigkeiten mit entsprechender Infektionsgefährdung muss der Arbeitgeber für seine Beschäftigten entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen veranlassen, anbieten bzw. ermöglichen. Die grundlegenden ärztlichen Vorsorgemaßnahmen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen enthalten diese Regelungen auch einen Anspruch des Beschäftigten, dass ihm bestimmte Impfungen angeboten werden müssen.
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