Das pandemische Geschehen der vergangenen Monate hat die weit verbreitete Hoffnung zunichte gemacht, auf eine Wiederbelebung der Ende Mai 2022 verfristeten Regelungen verzichten zu können. Der „Ampel“-interne Kompromiss von Ende August 2022 zur Neugestaltung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bildet, wenngleich vielfach kritisiert, nunmehr die Ermächtigungsgrundlage für weitere Vorschriften. So erlangt auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung in modifizierter Form erneut Rechtsgeltung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-01 |
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