Das pandemische Geschehen der vergangenen Monate hat die weit verbreitete Hoffnung zunichte gemacht, auf eine Wiederbelebung der Ende Mai 2022 verfristeten Regelungen verzichten zu können. Der „Ampel“-interne Kompromiss von Ende August 2022 zur Neugestaltung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bildet, wenngleich vielfach kritisiert, nunmehr die Ermächtigungsgrundlage für weitere Vorschriften. So erlangt auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung in modifizierter Form erneut Rechtsgeltung.
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