Lange Zeit hat es für die Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt keine spezifischen Gefährdungsbeurteilungen gegeben. Unter anderem mit dem „Kölner Modell“ einer „Inkludierten Gefährdungsbeurteilung“ können sich Arbeitgeber nun wesentlich besser auf behinderte Beschäftigte einstellen. Andere einschlägige Leitfäden für Gefährdungsbeurteilungen liegen mittlerweile ebenfalls vor oder sind in Vorbereitung, unter anderem für Epileptiker.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-12-06 |
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