Die berechtigte Frage nach einer betriebswirtschaftlichen Legitimation von BGM ist so alt wie Betriebe sich „freiwillig“ oder gesetzlichen Vorgaben folgend, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter bemühen. Aber auch betriebswirtschaftliche Verfahren beispielsweise der erweiterten Wirtschaftlichkeitsrechnung, oder (sustainable) Balanced Scorecard etc. lassen gesundheitsrelevante Indikatoren, Wirkungsketten und Kennzahlen nachweislich integrieren. Zudem werden die Arbeitswissenschaften, die Berufsgenossenschaften und Krankenkassen nicht müde, den „Return on Prevention“ nachzuweisen und vertrieblich zu propagieren – mit mäßigem Erfolg für die Verbreitung der “heilsbringenden“ Angebote!
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