Die Logistikbranche ist weniger vom Inverkehrbringen sondern von Ttigkeiten mit Gefahrstoffen betroffen. Der Arbeitnehmer wird in erster Linie ber die Verpackungskennzeichnung gewarnt. Was wir nicht verstehen, ist, dass man berhaupt einen Unterschied macht zwischen der Kennzeichnung fr das Inverkehrbringen einerseits und der Kennzeichnung fr Ttigkeiten andererseits. Bei letzteren lsst man nmlich Vereinfachungen zu: Muss denn ein Lagerarbeiter weniger von den Gefahren wissen als ein Verwender? Gerade im Fall einer Leckage, die kein vernnftiger Mensch ausschlieen kann, ist man auf richtige und vollstndige Informationen angewiesen. Und der Leckagefall ist in unserer Branche der grte Gefhrdungsfaktor. Hier wird in der Praxis viel zu wenig gebt; unsere BG, die BGHW, hat dazu gerade einen sehr ntzlichen Leitfaden (DGUV I 208-050) vorgelegt. Grundstzlich lehrt mich aber meine internationale Erfahrung, dass die Sensibilitt fr Gefahrstoffe in Deutschland viel grer ist als im europischen und auereuropischen Ausland.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-11-06 |
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