Die klimatischen und raumklimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz gehören zu den Faktoren, welche in der nach § 5 ArbSchG vorzunehmenden Gefährdungsbeurteilung zwingend Berücksichtigung finden müssen. Der Mensch ist als „gleichwarmes“ Wesen auf einen ausgeglichenen Wärmehaushalt angewiesen. Eine konstante Körperkerntemperatur ist für den Menschen lebensnotwendig für das Funktionieren der wichtigen Organe. Temperaturabweichungen von wenigen Grad können daher zu lebensbedrohlichen Veränderungen im Körper führen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-30 |
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