Durch UV-Strahlung verursachter Hautkrebs ist eine Volkskrankheit. Er kann eine Berufskrankheit sein, wenn starke UV-Expositionen am Arbeitsplatz auftreten und die Bedingungen zur Anerkennung als Berufskrankheit vorliegen. Allerdings sind die empfohlenen Anerkennungskriterien zu hinterfragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-10 |
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