Durch UV-Strahlung verursachter Hautkrebs ist eine Volkskrankheit. Er kann eine Berufskrankheit sein, wenn starke UV-Expositionen am Arbeitsplatz auftreten und die Bedingungen zur Anerkennung als Berufskrankheit vorliegen. Allerdings sind die empfohlenen Anerkennungskriterien zu hinterfragen.
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