Es ist schon ungewöhnlich, ein Arbeitnehmer erleidet auf der Heimfahrt von der Arbeit einen tödlichen Unfall, dennoch hat das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 28.11.2018 – L 6 U 103/17 – einen Arbeits-/Wegeunfall nicht anerkannt (im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Sozialgericht Dresden – Urteil vom 4.5.2017 – S 39 U 234/15 –). Die Revisionsentscheidung des BSG (B 2 U 9/19 R) steht noch aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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