Erleiden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit einen Unfall, dann ist jeweils genau zu prüfen, ob ein von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützter Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. Wie zwei aktuelle Urteile von Landessozialgerichten belegen, betrifft dies beispielsweise die schwierige Abgrenzung privatwirtschaftlichen Handelns beim Autofahren gegenüber beruflich bedingtem Tätigwerden (Urteil des Thüringer LSG vom 10.03.2023 – L 3 U 1094/20) oder den Umfang ehrenamtlichen Handelns einer Gemeinderätin (Urteil des Bay. LSG vom 16.05.2024 – L 17 U 81/22).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.09.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-27 |
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