Eine in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigte Erzieherin legt der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen „einen vom 19.03.2015 datierenden HNO-ärztlichen Bericht“ vor, „wonach eines der Kinder der Klägerin zwei Tage zuvor in das rechte Ohr geschrien habe und sie seitdem Ohrenschmerzen und ein dumpfes Gefühl auf dem rechten Ohr verspüre“. Die Unfallkasse argumentiert, „nach der herrschenden wissenschaftlichen Lehrmeinung seien durch menschliche Schreie erreichte Schallpegel selbst in unmittelbarer Nähe des Ohres nicht geeignet, dauerhafte Hörstörungen oder ein bleibendes Ohrgeräusch zu verursachen“. Die Erzieherin klagte auf Kostenübernahme eines Tinnitusmasker.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-01 |
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