Die Konzeption und die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Erstreckung des UV-Rechts auf das Beitrittsgebiet innerhalb eines halben Jahres waren geprägt von dem gemeinsam getragenen Willen, neben einer staatlichen Einheit auch eine Rechtseinheit auf dem Gebiet der Unfallversicherung herbei zu führen. Dass dieses gelungen ist, ist ein Verdienst beispielloser Zusammenarbeit zwischen den Ministerien in West und Ost, dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern.
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