Die Verbesserung der Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren im dualen Arbeitsschutzssystem ist eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Effektivität und Effizienz des Arbeitsschutzes in Deutschland und ein Kernelement der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie. Welche Bausteine der neuen Beziehung sind vorgesehen?
Die Optimierung des dualen deutschen Arbeitsschutzsystems ist auf der Basis des Kooperationsmodells nach § 21 Abs. 3 ArbSchG allseits beschlossene Absicht (s. Leitartikel). Die Bundesregierung wurde von der ASMK im Oktober 2006 gebeten, die für die Umsetzung der GDA erforderlichen Rechtsgrundlagen im ArbSchG und im SGB VII zu schaffen, insbesondere soll festgelegt werden, dass die Aufsichtsdienste der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger zur abgestimmten arbeitsteiligen und kooperativen Vorgehensweise im Rahmen der GDA verpflichtet werden.
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