Eine gute, aktive und sichere Koordination von Fremdfirmen bzw. Subkontraktoren (Subunternehmern) war auf Baustellen schon immer einer der Erfolgsfaktoren für das Gelingen von Projekten.
Hier stellen sich die immer gleichen Fragen: „Wer macht was?“, „Wer ist für was verantwortlich?“ usw. Hierzu höre ich auch häufig Begriffe wie DoR – Division of Responsibility – also die Aufteilung der Verantwortung. Es geht dabei um Fragen wie: „Wer hat welche Verantwortung für den Arbeitsschutz auf Baustellen?“ und „Was müssen Unternehmer, seine Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Bauleiter, der Architekt, der Koordinator, der Bauherr oder der Subunternehmer hier leisten?“.
Alle zuvor genannten Parteien tragen durch verschiedene Vorschriften und Aufgaben Verantwortung für den Arbeitsschutz auf einer Baustelle. Überscheidungen von Verantwortungsbereichen sind dabei fast zwangsläufig. Vertragliche Vereinbarungen führen auch zu Pflichten für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Alle Beteiligten haben abhängig von ihrem Aufgabenbereich Verkehrssicherungspflichten, aus denen sich auch immer ein Schutz für Beschäftigte ergeben kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-01 |
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