Seit die Senatskommission der deutschen Forschungsgemeinschaft auf dem Faserkongreß in Fulda 1993 die Einstufung von künstlichen Mineralfasern (KMF) „als ob krebserzeugend“ bekanntgegeben hatte, sind diese Produkte aus der öffentlichen Diskussion im Arbeitsschutz nicht wieder verschwunden. Jüngster Anlaß hierfür sind aktuelle Beschlüsse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) und darauf gegründete Verordnungen bzw. Verordnungsentwürfe des Bundesarbeitsministeriums, die den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit KMF in Deutschland festlegen. Im nachfolgenden Beitrag beschreibt der Autor die Entwicklung und gibt einen Ausblick auf die nahe Zukunft.
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