Die Zulässigkeit der Ladenöffnungszeiten und die Zulässigkeit der Arbeitnehmerbeschäftigung haben in den Ursprüngen ein gemeinsames Wesen. Dennoch sind sie in rein rechtlicher Betrachtung heutzutage nicht mehr gleichzusetzen. Gleichwohl bestehen Überschneidungen. Der Beitrag ordnet diese Zusammenhänge unter besonderer Berücksichtigung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes und der Rechtsprechung zu personallos betriebenen Kleinstsupermärkten ein.
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