Situation: Auf dem abgeschlossenen Betriebsgelände eines Unternehmens sollen vier einwandige Großpackmittel („IBC“) aus Metall mit einem Fassungsraum von je 1.000 Liter für flüssige Abfälle („ASF“-Behälter; „ASP“-Behälter wären somit als freitragende Behälter unzulässig) unmittelbar nebeneinander aufgestellt werden. In diesen sollen dauerhaft, jedenfalls über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, Farb-, Verdünner-, Löse- und Reinigungsmittelreste diskontinuierlich gesammelt und so lange gelagert werden, bis ein Entsorger die vollen Behälter abholt und durch leere ersetzt.
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