Der Beitrag geht der Frage nach, ob es seit dem Erlass des SGB VII noch eine Lastenteilung bei Arbeitsunfällen (§ 7 Abs. 1 SGB VII) gibt. Dabei zeigt er die Gründe auf, warum diesen Auffassungen, die dies teilweise auf Gewohnheitsrecht, teilweise auf eine Analogie zu § 174 SGB VII stützen, nicht gefolgt werden kann.
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