Das Landgericht Hildesheim ließ nach einem Bauunfall das Hauptverfahren gegen den Bauunternehmer und den Polier wegen fahrlässiger Körperverletzung zu. Es ist ein bemerkenswert ausführlich begründeter Eröffnungsbeschluss mit Aussagen zu zahlreichen Rechtsgrundsätzen der persönlichen Verantwortung von Bauunternehmern und Führungskräften und zu den Strafbarkeitsvoraussetzungen. Im 1. Teil ging es um den Geschäftsführer – in diesem Teil 2 geht es um die Verantwortung des Poliers.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-01 |
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