§ 105 Abs. 2 SGB VII beinhaltet eine ebenso interessante wie umstrittene Regelung, die einem Nichtversicherten (Unternehmer) unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zubilligt. Die Vorschrift ist durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) neu eingeführt worden und hat vor einiger Zeit auch das Bundessozialgericht (BSG) beschäftigt. In der Literatur wird die Regelung zum Teil heftig kritisiert, Rolfs empfiehlt gar eine komplette Streichung der Vorschrift.
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